KfW darf nicht zum Spielball politischer Interessen werden

Dr. Gesine Lötzsch DIE LINKE                      

TOP 18: Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die KfW

21. März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir können von Glück reden, dass sich die FDP und die Marktradikalen in der CDU/CSU bei diesem Gesetzentwurf nicht durchgesetzt haben. Für diese Kreise ist die staatliche Förderbank ein rotes Tuch. Für uns ist es eine Bank, die sich positiv von den Zockerbanken unterscheidet. Die KfW versteht sich mit ihren Programmen als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Ich möchte hier nur den altersgerechten Umbau von Wohnungen hervorheben.  

Ich will daran erinnern, dass die KfW auch eine wichtige Rolle zur Bekämpfung der Finanz-und Wirtschaftskrise von 2008 spielte. Auf Verlangen der LINKEN hat die Bundesregierung von CDU/CSU und SPD – nach langem Zaudern - ein umfangreiches Konjunkturprogramm aufgelegt, das von der KfW umgesetzt wurde.

Als Mitglied des Bundestages und des Verwaltungsrats der KfW war ich besorgt, als die Koalition von CDU/CSU und FDP den Griff in die Kasse der KfW plante. Sie wollten das gesetzlich vorgeschriebene Gewinnausschüttungsverbot aufheben. Eine Milliarde Euro wollte die Koalition an Gewinnen abschöpfen, um ihre eigene Haushaltsbilanz aufzupolieren. Offensichtlich konnte dieser Angriff auf die KfW abgewehrt werden. Das ist erfreulich.

 

Aber: Der Gesetzentwurf hat schwere Mängel. Der Finanzminister versucht mit diesem Gesetz den Bundestag und den Verwaltungsrat der KfW zu schwächen und seinen eigenen Einfluss zu erhöhen. Er will mit Verordnungsermächtigungen die KfW an die kurze Leine nehmen. Der Minister könnte als Vorsitzender des Verwaltungsrates, ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsrat, gegenüber dem KfW-Vorstand, den Willen des Vorstandes vertreten. Das ist gefährlich.

So kann die öffentlich-rechtliche Bank zum Spielball von politischen Interessen werden. Das ist keine gute Entwicklung.

Die teilweise Kontrolle durch die BaFin ist sinnvoll, wenn der Verwaltungsrat einbezogen wird. Das ist bisher nicht geregelt.

Wir bevorzugen das französische Modell. In Frankreich muss die Bankenaufsicht bei Problemen mit der Förderbank den Verwaltungsrat der Bank einschalten. Der Verwaltungsrat kann dann die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Das Modell des Finanzminister sieht dagegen den Direkteingriff der BaFin vor. Das wäre eine Entmachtung des Verwaltungsrats.

Dem Gesetzentwurf sieht man an, dass sich die Koalitionsparteien nur noch gegenseitig blockieren. 

Es gibt Regelungsbedarf, doch CDU/CSU und FDP haben kein Interesse. Ich nenne nur ein Beispiel. In der FAZ vom 17.3.2013 wird behauptet, dass der Verwaltungsrat über die Gehälter der KfW-Vorstände entscheidet. Das ist nicht der Fall. Der sehr kleine Präsidalausschuss entscheidet darüber. Es ist schon verlogen, wenn die Bundesregierung über die Begrenzung der Managergehälter öffentlich debattiert und die Aktionärsversammlung über die Gehälter der Vorstände abstimmen lassen will und gleichzeitig bei der staatlichen Förderbank den Verwaltungsrat vor die Tür setzt, wenn es um die Gehälter der KfW-Vorstände geht.

 

Der neue KfW-Chefökonom Jörg Zeuner hat in einem Interview(Berliner Zeitung; 2/3. März 2013)  

Investitionen von 30-40 Mrd. Euro pro Jahr gefordert.

Diese Forderung teilt unsere Fraktion. Die KfW könnte bei einem solchen Investitionsprogramm eine zentrale Rolle spielen. Doch die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf 2014 die Investitionen gekürzt. Das ist der falsche Weg.

Der Gesetzentwurf muss unbedingt ausführlich beraten werden, um die handwerklichen Fehler zu beseitigen, aber vor allem, um die Entmachtung des Bundestages und des Verwaltungsrates zu verhindern.     

©Bernd Kasper/ PIXELIO'